Pressehetze

Wenn Rechte auf "frischer Tat" betroffen werden

Die gleiche Leier… Am 21. Februar dieses Jahres überschlugen sich die heimischen Tageszeitungen und im Radio konnte man es zu jeder vollen Stunde hören: - Vier rechtsextreme Randalierer seinen in der Nacht auf frischer Tat gestellt worden, sie hätten in Neustrelitz ein Blumengesteck beschädigt und ein Mahnmal beworfen. Sie wurden durchsucht, vorläufig festgenommen und es wurde geprüft ob sie für weitere Vergehen verantwortlich seien. Die Medienberichte brachten die vermeintlichen Täter und die angebliche Tat in Zusammenhang mit der Mecklenburgischen Aktionsfront – ein gefundenes Fressen, oder besser eine tolle Meldung um nationale Strukturen abermals zu kriminalisieren.

Daß die Medien eher auf Sensation als auf Tatsachen setzen ist bekannt, doch zuweilen sind auch Polizisten etwas übereifrig und die Wahrheitsfindung bleibt auf der Strecke.

Erwartungsgemäß wurde das Verfahren gegen die vier jungen Männer nun von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Fest stand lediglich, daß die Jugendlichen auf dem Heimweg am Neustrelitzer Bahnhof vorbei mußten. Dort kreuzte sich ihr Weg mit dem einer Polizeistreife. Als die Polizisten sahen, daß am Mahnmal Gegenstände herumlagen, folgten die Festnahmen. Ohne nachzufragen ob die jungen Männer etwas damit zu tun haben, wurden erst einmal alle mitgenommen. Schließlich seien sie ja der "rechten Szene" zugehörig, was offensichtlich einer grundsätzlichen Schuldvermutung gleichkommt. Von "auf frischer Tat gestellt" konnte eigentlich absolut keine Rede sein, da es diese "frische Tat" nicht gab.
Was sie haben eine Richtigstellung nicht im Radio gehört, nicht in der Zeitung gelesen? – Leider kein Einzelfall.

Auch im vergangenen Jahr gab es Hetzte gegen national gesinnte Jugendliche in Neustrelitz. Am 18. August 2006 berichteten Nordkurier und Strelitzer Zeitung beispielsweise in dem Artikel "Rechter Klebetrupp gestellt" von Jugendlichen, die von der Polizei, natürlich nach dem Nordkurier, "auf frischer Tat erwischt" wurden. Sie sollen Straßenschilder mit dem Schriftzug "Rudolf-Hess-Straße" überklebt haben. Auch hier wurden natürlich gleich "mehrere Strafverfahren" eingeleitet. – lesen sich schon schlimm solche Meldungen…

Die Wahrheit sah etwas anders aus: Drei Jugendliche wurden durchsucht, da ein Zeuge zwei Personen Bekleben von Straßenschildern gesehen haben will. Nun wurden bei einem der Jugendlichen ähnliche Aufkleber gefunden und das das Urteil stand fest. Die waren es! Anschließend nötigten die Beamten zwei Jugendliche dazu mit einem PKW die Umgebung abzufahren und der Beifahrer mußte, immer wenn er ein überklebtes Straßenschild sah, aussteigen und die Aufkleber entfernen.

Strafverfahren wurden nie eingeleitet, jedenfalls nicht gegen die Jugendlichen. Lediglich die Stadt Neustrelitz meldete sich und forderte für das angebliche Kleben von insgesamt 3 Aufklebern, von jedem der drei Jugendlichen rund 175,- Euro. Die Jugendlichen legten Widerspruch ein. Im anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht blieben die Verurteilungen nun jedoch aus, und keiner der drei muß die Stadtkasse aufbessern. Und dies, obwohl sie "auf frischer Tat“"gestellt wurden?

Gegen die beteiligten Beamten kündigten die Betroffenen an Strafanzeige wegen Nötigung im Amt zu stellen, sowie Dienstaufsichtsbeschwerden einzulegen. Es bleibt abzuwarten, ob da was draus wird...
zurück | drucken Erstellt am Sonntag, 25. November 2007