Verfassungsbeschwerde gegen Kreisgebietsreform begrüßt

Auch der Landkreis Mecklenburg-Strelitz wird beim Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Verwaltungsmodernisierungsgesetz des Landes erheben.
Mit knapper Stimmenmehrheit von FDP und CDU wurde die Beschwerde auf der Kreistagssitzung am 31.05.2006 beschlossen.

Der NPD KV Mecklenburg-Strelitz begrüßt die Entscheidung des Kreistages.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 07. Juni 2006