Horst-Wessel-Plakat nicht strafbar

Nach einem Bericht der Rügener Ostseezeitung kam es am vergangenen Wochenende in Sassnitz zu Plakatierungen anläßlich des Todestages von Horst Wessel. Inzwischen soll ein Ermittlungsverfahren gegen einen 21-Jährigen wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen eingeleitet worden sein.

Nach uns inzwischen vorliegenden Informationen handelt es sich bei den verwendeten Plakaten um ein Motiv welches u.a. von der Mecklenburgischen Aktionsfront als auch vom Sozialen und Nationalen Bündnis Pommern verwendet wurde. Es zeigt den Grabstein Horst Wessels und trägt die Aufschrift "Erschossen von linker Mörderbande!". Für dieses Plakat liegt ein rechtsanwaltliches Gutachten vor, welches die Unbedenklichkeit der Verbreitung bescheinigt und ebenfalls vorliegt. Eine Straftat liegt demnach nicht vor.

Wie eine eventuelle Ordnungswidrigkeit bewertet wird, steht auf einem anderen Blatt.

Der vorliegende Fall zeigt deutlich, wie bundesdeutsche Strafgesetzte herangezogen werden um mißliebige politische Aussagen zu kriminalisieren. Selbst wenn eine Strafbarkeit ausgeschlossen scheint, so wird sie doch geradezu herbeigebetet.

Betroffene sollten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und sich unter Umständen mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Sollte es zu einer Anklage kommen, so bitten wir darum, Rechtsmittel bis zur letzten Instanz einzulegen.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 26. Februar 2008