Mitteilung des NPD-Landesvorstandes zur Entscheidung des Verwaltungsgericht Greifswald
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat am heutigen Tag den Antrag der NPD auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Nutzung des Stralsunder Rathauses für einen Landes-parteitag abgewiesen.
Es hat der Hansestadt Stralsund aber bescheinigt, daß sie im Falle Merkel gegen ihre eigenen Vorschriften verstoßen und in ihrem Vortrag während des Verfahrens unrichtige Angaben gemacht hat.
Nach Überzeugung des Gerichts stellte die Überlassung des Löwenschen Saales an Frau Merkel „einen Verstoß gegen die Haus-/Belegungsordnung“ (S. 10 des Beschlusses) dar.
Man kann also von einem rechtswidrigen Willkürakt der zuständigen Stellen sprechen. Genau dies wollte die NPD mit ihrem Antrag klargestellt wissen. Hätte die Kammer die damalige Entscheidung zu Gunsten Angela Merkels so eingestuft, daß sie sich noch im Rahmen einer legalen Vergabepraxis bewegt hätte, wäre der NPD der Raum nicht zu verwehren gewesen.
So aber wäre es eine „Gleichbehandlung im Unrecht“, wenn die NPD genau wie seinerzeit die CDU den Saal erhalten würde. Daß Herr Oberbürgermeister Lastovka damit in den Augen der Justiz auf der Seite des Unrechts stand, dürfte von allgemeinem Interesse sein.
Glück hatte die Hansestadt Stralsund auch, daß das Verwaltungsgericht ihr ihren eigenen Vorrang nicht glaubte. Sie hatte ihre Bereitschaft bekundet, Räumlichkeiten des Rathauses Mitgliedern des Landtages und des Bundestages zur Verfügung zu stellen. Damit hatte sie zugegeben, doch politische Veranstaltungen dulden zu wollen. Dazu schrieb die Kammer: „Eine Überprüfung hat die Richtigkeit dieses Vortrages indes zur Überzeugung der Kammer nicht ergeben.“ (Beschluß, Seite 9)
Es ist rechtlich sehr zweifelhaft, daß ein Gericht die Unrichtigkeit eines Vortrages dem Vortragenden zugute hält und für ihn entscheidet.
Die NPD wird diese Angelegenheit aus organisatorischen Gründen jetzt nicht weiterverfolgen. Der Landesparteitag soll und wird am 17. Juli stattfinden. Die Beschaffung eines neuen Raumes und die nötigen Vorbereitungen wären nicht mehr zu leisten, wenn bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die unter Umständen erst am Freitag oder Sonnabend erfolgen würde, alles in der Schwebe bliebe.
Wir werden aber sehr sorgfältig darauf achten, ob sich die Hansestadt Stralsund in Zukunft an ihre jetzigen Beteuerungen halten wird. Falls irgendein etablierter Parteipolitiker dort im Stralsunder Rathaus eine Veranstaltung abhalten darf, werden wir sofort das gleiche Recht für uns in Anspruch nehmen.
Michael Andrejewski, 13.07.2005
(Amtsleiter für Rechtsfragen im NPD-Landesvorstand M.-V.)