Kleine Anfragen der NPD-Fraktion ergaben:
"Jobcenter" Pasewalk
Für das Jobcenter Uecker-Randow arbeiten momentan 171 Mitarbeiter. Davon sind zwei für den sozialen Ermittlungsdienst (Hausbesuche) zuständig. Seit dem 02.10.2006 erfolgten Hausbesuche bei insgesamt 862 Bedarfsgemeinschaften. Der Außendienst nutzt einen 3er BMW als Dienstfahrzeug. Darüber hinaus hat das Jobcenter Uecker-Randow noch einen weiteren BMW im Einsatz. Bei einer voraussichtlichen Kilometerleistung von 25.000 km entstehen Kosten von schätzungsweise 3.751,50 Euro pro Fahrzeug.
Wie viele Fälle von Leistungsmißbrauch durch diese umfangreiche Ermittlung aufgedeckt wurden, konnte das Jobcenter seltsamerweise nicht beantworten.
Polen brauchen keine KFZ-Steuer zu zahlen
Fahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, dürfen nach § 20 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung vorübergehend (bis zu einem Jahr) am Verkehr in Mecklenburg und Pommern teilnehmen, wenn für sie in Polen eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden ist. Gemäß § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz sind diese Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit.
Wenn von den weit über 900 Polen im Uecker-Randow-Kreis jeder dritte ein Auto hat (300), wäre das bei einer durchschnittlichen Autosteuer von 150 Euro ein Verlust von 45.000 Euro für die Staatskasse. Darüber hinaus brauchen auch die Polen, die in Deutschland nur ihren Zweitwohnsitz haben, keine Kfz-Steuern bezahlen. Gewerbetreibende können frei wählen, ob sie ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz oder am Standort des Gewerbes anmelden.
Alle weiteren Anfragen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen können im Ueckermünder Bürgerbüro eingesehen werden.
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Erstellt am Freitag, 21. März 2008