Einstweilige Unterlassungsverfügung gegen MdL Tino Müller
Das Landgericht Neubrandenburg hat am 4. Oktober die einstweilige Verfügung erlassen, daß Tino Müller nicht mehr behaupten darf, "daß Ausgangsort von Zerstörungswut und Gewalt der sogenannte Speicher, in der Mühlenstraße 50-53, 17309 Pasewalk ist, der Speicher Heimstätte von Gewalt und Vandalismus ist und [...] Steuergelder aus der Landes- und Stadtkasse Pasewalk erhält."
Für den Fall der Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000,00 € oder Zwangshaft von bis zu 6 Monaten.
Anlaß für diese gerichtliche Verfügung, ist ein Flugblatt, welches durch den NPD Kreisverband Uecker-Randow in Pasewalk im Vorfeld der morgigen Demonstration verteilt hat. Darin wurde eben jene Behauptungen aufgestellt, die nun mit Zwangsmitteln bedroht werden.
Insbesondere Netzseitenbetreiber, welche den Aufruf zu der morgigen Demonstration übernommen haben, sollten den dokumentierten Text, bis zur entgültigen rechtlichen Klärung entfernen.
zurück
|
drucken
Erstellt am Freitag, 05. Oktober 2007