Gelebte DDR-Nostalgie im Züssower Wahlkreisausschuß

Der Wahlkreisausschuß des Amts Züssow im Landkreis Ostvorpommern hat zwei ehemalige Stasi-IM´s aus den Ortschaften Murchin und Schmatzin zur Kandidatur für kommunale Wahlmandate zugelassen. Nur eine Woche vor dem Wahlsonntag hat das genannte Überprüfungsgremium in der Praxis deutlich unterstrichen, daß in diesem Staat inoffizielle und offizielle Ex-Bedienstete des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) problemlos für das Ehrenamt des Bürgermeisters kandidieren können. Seit Anfang dieses Jahres wurde mittels Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (LverfSchG M-V) sowie des Kommunalwahlgesetzes (KWG M-V) der Aufgabenbereich von Wahlausschüssen in Mecklenburg und Pommern neu definiert. Diese sollen schon im Vorfeld von Wahlen sogenannte "Verfassungsfeinde" inquisitorisch auszumustern. Dazu gehören aber nach Gusto des Züssower Wahlkreisausschusses augenscheinlich keine Ex-Stasi-Spitzel.

Entzug des passiven Wahlrechts nur für nationale Bürgermeisterkandidaten

Wahlausschüsse und Verfassungsschutzbehörden entscheiden nach einer aktuellen Änderung der Gesetzeslage, wer zu Bürgermeister- und Landtratswahlen antreten darf. Den drei Landtagsabgeordneten der NPD, Stefan Köster, Michael Andrejewski und Tino Müller wurden schon 2008 bzw. letzterer vor wenigen Wochen, das passive Wahlrecht beschnitten. Die nationalen Politiker durften nicht antreten, da Wahlauschüsse ihnen eine angebliche Gegnerschaft zum bundesrepublikanischen Staat bescheinigten. Die ist die "wehrhafte Demokratie" im Sinne des Landesinnenministers Lorenz Caffier (CDU). Dem Protagonist der benannten Gesetzesänderungen stört es dabei nicht, daß in den anderen 15 Bundesländern NPD-Kandidaten weiterhin problemlos als Bürgermeister und Landräte ohne Gesinnungsprüfung antreten können.

Stasi und „Wehrhafte Demokratie“

Während nationale Kandidaten für kommunale Ehrenämter aufgrund "fehlender Verfassungstreue" nicht kandidieren dürfen, steht die Entscheidung des Züssower Wahlkreisausschusses zugunsten von Stasi-Verbrechern eindeutig im Einklang der hiesigen Landeswahlleitung. Diese hegt nämlich keine Zweifel an der persönlichen Integrität von Bürgermeisterkandidaten, die einst eidesstattlich erklärten, keine Stasi-Mitarbeiter gewesen zu sein, auch wenn diese danach im Zuge ihrer Überprüfung "aufflogen". Man dürfe "Eingeständnisse früherer Stasi-Mitarbeit nicht schwarz-weiß sehen", hieß es aus dem Landeswahlleitungsbüro. Es reiche eigentlich nur aus, "wenn solche Leute versicherten, keinem Menschen geschadet zu haben". Außerdem mußte die Landeswahlleitung in der Tagespresse (ehemaliges SED-Zentralorgan "Ostsee-Zeitung" im Greifswalder Lokalteil vom 28.05. 2009) darlegen, daß es zudem auch "keinerlei Kontrolle der Stasi-Angaben" gebe.

Die BRD ist schon längst keine "DDR-light" mehr. Die Politikerkaste aus dem Jahr 2009 ähnelt nicht nur derer von 1989, sonder übertrifft diese in punkto Willkür, Unrecht und Volksbetrug sogar noch. Während damals Wahlfälschungen klamm heimlich organisiert worden sind, wird der praktizierten Repression gegen nationale Volksvertreter derart Hohn gesprochen, daß Stasi-Mitglieder hofiert werden.

"Steter Tropfen höhlt den Stein"

So heißt es richtig im Volksmund. Diese Ereignisse legen eindeutig dar, daß die DDR-Vergangenheit noch längst nicht überwunden worden ist. Sie ist vielmehr allgegenwärtig, real und besonders im Alltag präsent. Deshalb ist es wichtig, am 07. Juni bei der Wahl des neuen ostvorpommerschen Kreistages mit drei Kreuzen für die NPD zu stimmen. Das geschilderte Beispiel um dem Züssower Wahlkreisausschuß beweist einmal mehr, daß es auch 20 Jahre nach der Teilwiedervereinigung einer zahlenmäßig starken nationalen Kraft auf kommunaler Ebene bedarf. Damit Stasi-Seilschaften und Politkungelei künftig nicht mehr so leicht über die Bühne gehen können.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 04. Juni 2009