Der im Augenblick suspendierte Anklamer Bürgermeister Michael Galander ist bekannt dafür, daß er gerne Risiken eingeht, je überflüssiger, desto besser. Staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue laufen deshalb gegen ihn, weil er bei der Vergabe öffentlicher Aufträge höchst leichtfertig vorging. Warnungen der Kommunalaufsicht und auch seiner eigenen Mitarbeiter schlug er in den Wind. Damit hat er den von manchen Anklamern bedauerten Zustand – daß ein voll bezahlter Bürgermeister untätig zu Hause sitzt – selbst verschuldet. NPD, Linke und CDU haben ihn mit Recht in seinen Dauerurlaub geschickt. Gelernt hat er daraus leider nichts, wie man an seinen neuesten Streichen sehen kann.
Daß er für den Kreistag kandidiert, ist rechtlich ja noch in Ordnung. Dort sitzen viele Bürgermeister. Aber seine Bewerbung für einen Sitz in der Anklamer Stadtvertretung kann ihn in Teufels Küche befördern. Im Strafgesetzbuch finden sich die Paragraphen 107 a und b, Wahlfälschung und Fälschung von Wahlunterlagen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt, so heißt es in § 107 a, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Darunter kann auch der Sachverhalt fallen, daß jemand in einer Gemeinde zur Wahl antritt, in der er gar nicht wählbar ist. In der Vorschrift § 107 b des Strafgesetzbuches, Absatz 1, Nr.4, steht es ausdrücklich: Wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist.
Nun soll Michael Galander zwei Wohnsitze haben, einen in Bömitz und einen in der Anklamer Industriestraße. Zur Wahl antreten darf er aber nur an seinem ersten Wohnsitz, und wo der ist, hängt nicht von seiner eigenen Einschätzung ab, sondern von seinem objektiven Lebensmittelpunkt.
Wichtigster Gesichtspunkt bei dieser Einschätzung ist zunächst die Familie, in zweiter Linie auch die berufliche Tätigkeit. Ein Montagearbeiter, der sich in der Woche in Holland aufhält, dessen Familie aber in Ostvorpommern lebt, der hat nach allgemeiner Einschätzung seinen Lebensmittelpunkt in Ostvorpommern. Schon als aktiver Bürgermeister war Galander in dieser Hinsicht ein Grenzfall. Da er seit einem Jahr suspendiert ist, dürfte ihm der Nachweis nicht leicht fallen, daß er tatsächlich mehr Zeit in der Industriestrasse verbringt als in dem schönen Bömitzer Haus. Zumindest ein Anfangsverdacht ist gegeben. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis von all dem erlangt, muß sie ermitteln. Und wofür das alles?
Suspendiert oder nicht, Galander darf als Bürgermeister höchstwahrscheinlich ein Stadtvertretermandat gar nicht ausüben! Was er und die Initiativen für Anklam da treiben, ist mit Verlaub nichts Anderes als Wählerverarschung. Dieser Reklametrick kann leicht nach hinten los gehen.
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Erstellt am Sonntag, 24. Mai 2009