Die FDP und das Kommunalwahlgesetz

Anscheinend ist die FDP in Ostvorpommern nicht in der Lage Gesetze zu lesen, geschweige denn zu verstehen. Nur so ist die eigenwillige Interpretation des Kommunalwahlgesetzes durch den Vorsitzenden des FDP-Kreisverbandes Ostvorpommern zu erklären. Gegenüber der Anklamer Zeitung gab Bernd Lange an, noch nicht zu wissen, ob der Kreistag noch nach den alten oder schon nach den neuen Regeln des Wahlgesetzes zusammengesetzt wird. Nach den neuen Bestimmungen könne ein Bewerber nur in einem Wahlbereich um Stimmen werben, so Lange.

Aber wie so oft ist der klar im Vorteil, der auch lesen kann. Hätte der Chef der Liberalen in Ostvorpommern das Gesetz tatsächlich studiert, wäre ihm nicht unklar geblieben, daß die neue Fassung für die kommende Kommunalwahl anzuwenden ist. Und weiter hätte er feststellen können, daß auch in der neuen Version ein Wahlbewerber in mehreren Wahlbereichen für die Wahl zum Kreistag kandidieren kann. Denn dort heißt es in Paragraph 20: Ein Wahlberechtigter darf in mehreren Wahlvorschlägen eines Wahlgebietes jeweils für die Gemeinde- und für die Kreiswahl als Bewerber benannt werden.

Die FDP ist also nicht nur im Landtag ein Schlag ins Wasser. Wenn sie aber tatsächlich in Fraktionsstärke in den Kreistag gewählt werden sollte, könnte es bei der deutlich zutage tretenden Unfähigkeit, Gesetze lesen und verstehen zu können, noch ein böses Erwachen geben. Die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge erkennen und einordnen zu können, sollten die Mitglieder des Kreistages schon haben. Denn sie treffen letztlich auch Entscheidungen von großer Tragweite.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 03. März 2009