Der Wille des Wählers soll gebrochen werden

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat den Einspruch des Landratskandidaten Michael Andrejewski auf Nichtzulassung zur Wahl abgelehnt. Andrejewski nannte das Urteil wenig überraschend und kündigte gleichzeitig an, er werde sein Passives Wahlrecht bis zum Bundesverfassungsgericht einklagen:

"Es ist wenig überraschend, daß sich ein Verwaltungsgericht an die politischen Vorgaben des Innenministeriums hält. Um so überraschender sind die Zwischentöne. Denn das Gericht hat durchaus Zweifel anklingen lassen, daß der Erlaß Caffiers nicht verfassungsgemäß sein könnte.

Diese Argumente werden spätestens beim Bundesverfassungsgericht, wo der Fall sowieso hingehört, Bedeutung erlangen. Was das Verwaltungsgericht wohl aufgrund politischer Gängelung und der Angst vor einer zu erwartenden öffentlichen Hatz nicht aussprechen wollte: Der Wille des Wählers ist das zentrale Moment einer Demokratie, und er hat Vorrang vor der vom Gericht ins Feld geführten Funktionsfähigkeit der Verwaltung.

Mit dem Caffier-Erlaß soll dieser Wille aber gebrochen werden, indem nicht genehme Kandidaten erst gar nicht wählbar sein sollen. Es ist klar, daß ich gegen ein Urteil, das dies auch noch bestätigt, umgehend Berufung einlegen werde."
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 02. Dezember 2008