Anzeige gegen Anklams Bürgermeister Galander
Das Schreiben hat folgenden Inhalt:
Michael Andrejewski
…
…
An die Staatsanwaltschaft
Beim Landgericht Stralsund
Frankendamm 17
18437 Stralsund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Strafantrag und Strafanzeige gegen Herrn Michael Galander, Bürgermeister der Hansestadt Anklam, wegen Untreue gemäß § 266, Volksverhetzung gemäß § 130 und Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 23.8.2007 verabschiedete der Bürgermeister zusammen mit den Fraktionsführern der Stadtvertretung eine sogenannte ,Überfraktionelle Erklärung’ (liegt bei als Anlage). In dieser wird die NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands – als ,hochgiftiges Gebilde’ bezeichnet. Damit ist der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Herr Galander hat mit dieser Formulierung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß gegen eine Teil der Bevölkerung – die Mitglieder der NPD – aufgerufen und deren Menschenwürde angegriffen, indem er sie beschimpfte und böswillig verächtlich machte.
Erinnerungen an das antisemitische Kinderbuch Der Giftpilz aus dem Dritten Reich werden wach. Hier ist die Grenze erlaubter Polemik eindeutig überschritten. Die Mitglieder der NPD werden ihrer Menschlichkeit beraubt und als eine Art Krankheitserreger, als giftige Viren dargestellt. Ihre Verfolgung und Vernichtung wäre nur logische Konsequenz für jeden, der Nationaldemokraten so sieht und sie anderen in dieser Weise präsentiert. Deutlicher kann ein Aufruf zum Haß kaum sein.
Daneben ist ohne weiteres eine Ehrverletzung und damit eine Beleidigung gegeben, sowohl der NPD als Kollektiv als auch ihrer einzelnen Mitglieder.
Da ich der Partei angehöre und sie im Anklamer Stadtparlament vertrete, bin in ich auch antragsberechtigt.“
Es folgt der den § 266 betreffende Abschnitt des Schreibens:
Der Bürgermeister ließ die Erklärung als Flugblatt in einer Auflage von 20.000 drucken und in Anklam und Umgebung verteilen. Außerdem ließ er 100 DIN-A-1-Bögen mit dem Text herstellen. Diese Aktion kostete 2.500 Euro.
Wie Galander selbst eingestand, beschaffte er sich diesen Betrag aus einem Haushaltsposten, dessen Mittel für die Imagewerbung der Stadt, und zwar speziell für die Erhaltung des Kreisstadt-Status, gedacht waren. Die geht hervor aus Artikeln des Nordkuriers vom 24.8. und 31.8.2007 und der Ostsee-Zeitung vom 24.8.2007 (liegen in Kopie bei).
Von einer Veruntreuung kann gesprochen werden, weil das Geld anderen Zwecken zugute kam als denen, für die es gedacht war.
Der Text der Erklärung wirbt nicht für das Image der Stadt und erst recht nicht für ihren Status als Kreisverwaltungssitz, zumal dieser nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Verwaltungsreform in den nächsten Jahren gar nicht gefährdet ist.
Vielmehr handelt es sich um eine Propagandamaßnahme des Bürgermeisters, der wegen der möglichen Kandidatur eines NPD-Konkurrenten um seine Wiederwahl fürchtet, und der in der Stadtvertretung sitzenden Fraktionen gegen die NPD als politischen Gegner.
Man muß darin auch einen Fall illegaler Parteienfinanzierung sehen, da die Fraktionen der CDU, SPD und Linker mit ihren Parteien eng verbunden sind und sich in einer ständigen Auseinandersetzung mit der NPD befinden, die sie nun in Gestalt der Erklärung aus städtischen Haushaltmitteln bezahlen konnten.
Ich bitte um Benachrichtigung hinsichtlich hinsichtlich aller mit den Ermittlungen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Andrejewski
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 20. September 2007
Michael Andrejewski
…
…
An die Staatsanwaltschaft
Beim Landgericht Stralsund
Frankendamm 17
18437 Stralsund
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Strafantrag und Strafanzeige gegen Herrn Michael Galander, Bürgermeister der Hansestadt Anklam, wegen Untreue gemäß § 266, Volksverhetzung gemäß § 130 und Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 23.8.2007 verabschiedete der Bürgermeister zusammen mit den Fraktionsführern der Stadtvertretung eine sogenannte ,Überfraktionelle Erklärung’ (liegt bei als Anlage). In dieser wird die NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands – als ,hochgiftiges Gebilde’ bezeichnet. Damit ist der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Herr Galander hat mit dieser Formulierung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß gegen eine Teil der Bevölkerung – die Mitglieder der NPD – aufgerufen und deren Menschenwürde angegriffen, indem er sie beschimpfte und böswillig verächtlich machte.
Erinnerungen an das antisemitische Kinderbuch Der Giftpilz aus dem Dritten Reich werden wach. Hier ist die Grenze erlaubter Polemik eindeutig überschritten. Die Mitglieder der NPD werden ihrer Menschlichkeit beraubt und als eine Art Krankheitserreger, als giftige Viren dargestellt. Ihre Verfolgung und Vernichtung wäre nur logische Konsequenz für jeden, der Nationaldemokraten so sieht und sie anderen in dieser Weise präsentiert. Deutlicher kann ein Aufruf zum Haß kaum sein.
Daneben ist ohne weiteres eine Ehrverletzung und damit eine Beleidigung gegeben, sowohl der NPD als Kollektiv als auch ihrer einzelnen Mitglieder.
Da ich der Partei angehöre und sie im Anklamer Stadtparlament vertrete, bin in ich auch antragsberechtigt.“
Es folgt der den § 266 betreffende Abschnitt des Schreibens:
Der Bürgermeister ließ die Erklärung als Flugblatt in einer Auflage von 20.000 drucken und in Anklam und Umgebung verteilen. Außerdem ließ er 100 DIN-A-1-Bögen mit dem Text herstellen. Diese Aktion kostete 2.500 Euro.
Wie Galander selbst eingestand, beschaffte er sich diesen Betrag aus einem Haushaltsposten, dessen Mittel für die Imagewerbung der Stadt, und zwar speziell für die Erhaltung des Kreisstadt-Status, gedacht waren. Die geht hervor aus Artikeln des Nordkuriers vom 24.8. und 31.8.2007 und der Ostsee-Zeitung vom 24.8.2007 (liegen in Kopie bei).
Von einer Veruntreuung kann gesprochen werden, weil das Geld anderen Zwecken zugute kam als denen, für die es gedacht war.
Der Text der Erklärung wirbt nicht für das Image der Stadt und erst recht nicht für ihren Status als Kreisverwaltungssitz, zumal dieser nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Verwaltungsreform in den nächsten Jahren gar nicht gefährdet ist.
Vielmehr handelt es sich um eine Propagandamaßnahme des Bürgermeisters, der wegen der möglichen Kandidatur eines NPD-Konkurrenten um seine Wiederwahl fürchtet, und der in der Stadtvertretung sitzenden Fraktionen gegen die NPD als politischen Gegner.
Man muß darin auch einen Fall illegaler Parteienfinanzierung sehen, da die Fraktionen der CDU, SPD und Linker mit ihren Parteien eng verbunden sind und sich in einer ständigen Auseinandersetzung mit der NPD befinden, die sie nun in Gestalt der Erklärung aus städtischen Haushaltmitteln bezahlen konnten.
Ich bitte um Benachrichtigung hinsichtlich hinsichtlich aller mit den Ermittlungen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Andrejewski