Udo Pastörs: „Der § 130 ist ideologisch-politisch motiviert“
Die NPD-Fraktion hat heute während der Landtagssitzung einen Antrag zur Streichung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches eingebracht.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, äußerte dazu in der Debatte:
"Beim Schutz einer artikulierten Einstellung, also einer Meinung, kommt es nicht darauf an, ob diese richtig oder falsch ist oder ob es sich um ein emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt.
Aus diesem Grund ist es für einen aufgeklärten Staat wichtig, daß Menschen die Möglichkeit haben, immer wieder Dinge in Augenschein zu nehmen und erneut durchzusehen."
Pastörs berief sich weiter auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das feststellte:
"In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch [gerade] die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig."
Der NPD-Fraktionschef stellte dann abschließend fest:
"Der Paragraph 130 hat, ideologisch-politisch motiviert, Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden und ist somit ein Instrumentarium der herrschenden Klasse geworden, um auf ganz bestimmten Gebieten der politischen Auseinandersetzung der Opposition als auch der Wissenschaft Fesseln anzulegen!"
Erwartungsgemäß machten die anderen Landtagsparteien durch die Landtagspräsidentin, Sylvia Bretschneider, die Debatte zu diesem Antrag zu einer verunglückten Geschichts- und Moralstunde. Sie warf den NPD-Abgeordneten vor, daß diese mit der Einreichung des Antrages die Verfolgung Andersdenkender und von Minderheiten in der Bundesrepublik erleichtern wollten.
Udo Pastörs hatte vorher in seinem Debattenbeitrag darauf hingewiesen, daß der Paragraph 130 StGB ein Mittel der Ungleichbehandlung und der Durchsetzung von Sonderrechten für Minderheiten sei. Das deutsche Volk genieße nämlich – dies könnte man leicht durch entsprechende Gerichtsurteile nachweisen – im Sinne dieses Paragraphen keinen gesetzlichen Schutz.
Der NPD-Abgeordnete, Michael Andrejewski, entgegnete der Landtagspräsidentin dann in seinem Redebeitrag, daß er die Argumente und Behauptungen der Präsidentin für haarsträubend halte. Es wären gerade die anderen Landtagsparteien, die in ihrem Haß auf die NPD-Fraktion ständig auf das Mittel von Denunziation, haltlose Behauptungen, Beschimpfungen und Unterstellungen zurückgreife. In Richtung des selbsternannten Demokratenblocks stellte Andrejewski klar:
"Totalitarismus und Angriff auf die Meinungsfreiheit sind Ihre Hausnummer, nicht die unsere!"
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 20. September 2007
Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, äußerte dazu in der Debatte:
"Beim Schutz einer artikulierten Einstellung, also einer Meinung, kommt es nicht darauf an, ob diese richtig oder falsch ist oder ob es sich um ein emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt.
Aus diesem Grund ist es für einen aufgeklärten Staat wichtig, daß Menschen die Möglichkeit haben, immer wieder Dinge in Augenschein zu nehmen und erneut durchzusehen."
Pastörs berief sich weiter auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das feststellte:
"In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch [gerade] die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig."
Der NPD-Fraktionschef stellte dann abschließend fest:
"Der Paragraph 130 hat, ideologisch-politisch motiviert, Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden und ist somit ein Instrumentarium der herrschenden Klasse geworden, um auf ganz bestimmten Gebieten der politischen Auseinandersetzung der Opposition als auch der Wissenschaft Fesseln anzulegen!"
Erwartungsgemäß machten die anderen Landtagsparteien durch die Landtagspräsidentin, Sylvia Bretschneider, die Debatte zu diesem Antrag zu einer verunglückten Geschichts- und Moralstunde. Sie warf den NPD-Abgeordneten vor, daß diese mit der Einreichung des Antrages die Verfolgung Andersdenkender und von Minderheiten in der Bundesrepublik erleichtern wollten.
Udo Pastörs hatte vorher in seinem Debattenbeitrag darauf hingewiesen, daß der Paragraph 130 StGB ein Mittel der Ungleichbehandlung und der Durchsetzung von Sonderrechten für Minderheiten sei. Das deutsche Volk genieße nämlich – dies könnte man leicht durch entsprechende Gerichtsurteile nachweisen – im Sinne dieses Paragraphen keinen gesetzlichen Schutz.
Der NPD-Abgeordnete, Michael Andrejewski, entgegnete der Landtagspräsidentin dann in seinem Redebeitrag, daß er die Argumente und Behauptungen der Präsidentin für haarsträubend halte. Es wären gerade die anderen Landtagsparteien, die in ihrem Haß auf die NPD-Fraktion ständig auf das Mittel von Denunziation, haltlose Behauptungen, Beschimpfungen und Unterstellungen zurückgreife. In Richtung des selbsternannten Demokratenblocks stellte Andrejewski klar:
"Totalitarismus und Angriff auf die Meinungsfreiheit sind Ihre Hausnummer, nicht die unsere!"