Operation "Kleinkram"
Was steckte hinter den Anträgen der NPD zur Geschäftsordnung des neuen Landtags?
Die Systemmedien verbreiteten nach der konstituierenden Sitzung des Landtages, die NPD-Fraktion hätte mit "Anträgen zu Kleinkram" die Arbeit im Parlament behindert. Die Vertreter der Blockparteien, stimmten gegen jeden der NPD-Anträge. Das Abstimmungsverhalten war dort nicht durch Vernunft, sondern durch Ignoranz bestimmt.
So wollte die NPD, daß lediglich zwei stellvertretende Vizepräsidenten zu wählen sind, ein dritter sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten. Es sollte wie bisher bei zweien bleiben. Allerdings wurde mit dem dritten Posten, offensichtlich die FDP gekauft, die darin ihren finanziellen Ausgleich zu den nun weniger bereitstehenden Fraktionsgeldern erhält, die kleinen Fraktionen noch nach der alten Geschäftsordnung zugestanden hätten.
Bei begründetem Verdacht der Verletzung der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralitätspflicht, sollte jeder Fraktion die Möglichkeit eines Landtagspräsidenten-Abwahlantrages eingeräumt werden, und nicht wie nun beschlossen, daß ein solcher Antrag nur von der Mehrheit des Landtages eingebracht werden kann. So sei sichergestellt, daß Neutralitätspflichtverletzungen im Plenum zur Sprache gebracht werden können.
Es wurde die Änderung beantragt, daß der Ältestenrat sich mit den Fraktionen u. a. über den Arbeitsplan des Landtages abzustimmen hat. In der beschlossenen Form kann er dies tun, muß es aber nicht. Die Änderung sei insbesondere deshalb wichtig, damit die parlamentarische Opposition in ihren verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrechten wirksam geschützt werden könne.
Es wurde beantragt, daß die Bestimmung der Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen für die Ausschüsse nach dem Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer vorgenommen werden soll. In der vorliegenden Geschäftsordnung heißt es, daß der Landtag die Zusammensetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt. Nach welchem Verfahren, Hare/Niemeyer oder d’Hond, wurde jedoch offen gelassen. Durch den Antrag sollte verhindert werden, daß der Landtag sich mit dem Sachverhalt erneut auseinandersetzen muß. Dies wird nun der Fall sein müssen.
In dem Geschäftsordnungsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Linkspartei. PDS und FDP hieß es, daß "Ausschußsitzungen [...] in der Regel nichtöffentlich..." sind. Die NPD-Fraktion beantragte, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprächen, sollten die Ausschußsitzungen auch öffentlich durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine größtmögliche Transparenz der Parlamentsarbeit für die Öffentlichkeit gewährleistet werden. Daran waren die Damen und Herren der Blockparteien offensichtlich nicht interessiert.
Des weiteren sollte im Unterpunkt „Parlamentarische Opposition“ der Begriff "politische Chancengleichheit" konkretisiert werden, um jeglicher Willkür der Landtagsverwaltung vorzubeugen. Diesbezüglich heißt es im NPD-Änderungsantrag: "Politische Chancengleichheit bedeutet insbesondere, daß Oppositionsfraktionen angemessen ausgestattet werden müssen. Sie dürfen bei der Raumverteilung im Landtag nicht benachteiligt werden."
Ein weiterer sogenannter "unsinniger Antrag" der NPD verlangte: "Bevor Vorlagen im Plenum zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden, müssen die Abgeordneten und die Fraktionen die Möglichkeit erhalten, sich in ausreichender Zeit mit den Inhalten der Vorlagen zu befassen.", jegliche Blitz- und Überraschungssitzungen sollten aus Gründen der verfassungsrechtlichen gebotenen Chancengleichheit und aus Gründen der politischen Fairneß unterbleiben. Dies könne nur sichergestellt werden, wenn die Abgeordneten und insbesondere die Fraktionen die Möglichkeit haben, sich in ausreichender Zeit mit Vorlagen zu befassen, gerade bei Gesetzesinitiativen. Hierbei müßten die Fraktionen auch die zeitliche Möglichkeit haben, sich verfassungsrechtlich beraten zu lassen.
Ironie des Schicksals, und Beleg für die Unkenntnis über die Antragsinhalte der NPD-Fraktionen, ist eine Äußerung des CDU-Abgeordneten Caffier gegenüber der Tagespresse, in der er sich beklagte, die NPD-Fraktion hätte Ihre Anträge erst am Morgen der konstituierenden Sitzung eingereicht und somit hätte nicht ausreichend die Möglichkeit bestanden, sich mit diesen auseinanderzusetzen. Durch entsprechendes Handzeichen hätten Caffier und die Blockparteien sich derartiges künftig ersparen können.
In einem anderen Antrag wollte die NPD, daß die erste Lesung eines Gesetzes erst frühestens sieben Tage nach dessen Einbringung durchgeführt werden kann. Dadurch solle sichergestellt werden, daß die parlamentarische Mehrheit keine Gesetze im Eiltempo durchsetzt. Eine sachgerechte Beratung solcher Entwürfe könne nur dann erfolgen, wenn die Abgeordneten ein Mindestmaß an Zeit haben, um sich mit einem Gesetzentwurf sachkundig auseinanderzusetzen.
Die NPD beantragte auch, daß bei Angelegenheiten von allgemeinen aktuellen Interesse, zwei Kurzdebatten von den Fraktionen beantragt werden können und nicht nur eine je Fraktion. Dies wurde darin begründet, daß dem Landtag jetzt fünf statt bisher drei Fraktionen angehören, und dies hat der Wähler nun mal so entschieden. Der Volkssouverän kann erwarten, daß die Themen, welche ihn berühren, im Landtag aktuell diskutiert werden können. Es widerspricht daher jedem parlamentarischen Grundverständnis der Bundesrepublik Deutschland, wenn wie vorgesehen, eine Oppositionsfraktion nur etwa alle halbe Jahre ein aktuelles Thema auf die Tagesordnung bringen könnte. Daher sei es zwingend erforderlich, daß die Oppositionsfraktionen mehr Möglichkeiten für aktuelle Debatten eingeräumt bekommen. Alles andere stünde in krassem Widerspruch zum Wählerwillen, hieß es in der Antragsbegründung.
Beschlußfassungen im Ältestenrat sollten nicht im "Benehmen" sondern im "Einvernehmen" gefaßt werden, um der parlamentarischen Opposition nicht ihrer Rechte zu berauben, lautete eine weitere Forderung. Außerdem sollte zwischen den Beschlußfassungen des Landtages und der entsprechenden Sitzung mindestens zweit Tage liegen, um die parlamentarische Opposition vor willkürlichen Sitzungen zu schützen.
Zu Abweichungen von der Tagesordnung, wollte die NPD-Fraktion, daß ein Antrag einer Oppositionsfraktion nur mit deren Zustimmung von der Tagesordnung abgesetzt werden könne. Da die parlamentarische Opposition verfassungsrechtliche Chancengleichheit genießt, könne es nicht zulässig sein, daß sich die Mehrheit geschäftsordnungsmäßig vorbehält, Anträge willkürlich von der Tagesordnung absetzen zu können. Dies widerspräche dem Sinngehalt des Artikels 26 der Landesverfassung.
Um die Abgeordneten vor überraschenden Sitzungseinladungen zu schützen, sowie um die Minderheitsrechte zu wahren, sollte der Präsident den Termin der nächsten Sitzung nur bekannt geben dürfen, wenn zuvor im Ältestenrat ein Einvernehmen hierüber hergestellt wurde, lautete ein weiterer Antrag der NPD-Fraktion.
In einem Änderungsantrag sollte die Redezeit geregelt werden. So sollte bei der zweiten Lesung von Gesetzentwürfen jede Fraktion eine Mindestredezeit von 10 Minuten erhalten. Nach der beabsichtigten Unterdrückung der parlamentarischen Opposition durch die sogenannten "demokratischen" Fraktionen sei begründet zu befürchten, daß insbesondere die oppositionelle NPD-Fraktion keine angemessenen Redezeiten erhalten soll, hieß es. 10 Minuten seien ein absolutes Minimum, um auf Gesetzesinitiativen eingehen zu können, so wie jetzt 3 Minuten seien dafür einfach nicht ausreichend. Alles andere wäre eine Farce und würde die im Volk stark vorherrschende Meinung bekräftigen, daß der Landtag überflüssig sei.
Die Regelung zu den geheimen Wahlen, sollte gem. eines NPD-Änderungsantrages überarbeitet werden, da die neue Fassung rechtlich sehr bedenklich sei. So wurde die Vertrauensfrage gemäß Art 51 LVerf MV sinnwidrig in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die Möglichkeit von geheimen Abstimmungen solle offenkundig nur deshalb aus der Geschäftsordnung heraus genommen werden, weil die Mehrheitsfraktionen Angst davor haben, sie könnten bei geheimen Abstimmungen keine Mehrheit im Parlament haben. Durch die Möglichkeit geheimer Abstimmungen wird aber die Ausübung des freien Mandats gesichert und der Gängelung der Abgeordneten durch ihre Parteien entgegengetreten.
Der letzte Änderungsantrag war der Wahlperiode gewidmet. Es sollte zusätzlich geregelt werden, daß Fraktionen der neuen Wahlperiode Gesetzesinitiativen erst in den Landtag einbringen können, wenn dieser sich konstituiert hat. Sondersitzungen des Landtages am Tage der konstituierenden Sitzung sollten unzulässig sein. Begründet wurde der Antrag damit, daß Altfraktionen, würde diese Regelung nicht aufgenommen, neue Fraktionen mit Sondersitzungen am Tage der konstituierenden Sitzung überraschen könnten. Ein solches Vorgehen erscheine ebenfalls verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
In der ersten, konstituierenden Sitzung des Landtages von Mecklenburg und Pommern ging es nicht um organisatorischen "Kleinkram" seitens der NPD-Fraktion, um vielleicht den Tag unnötig in die Länge zu ziehen, sondern es ging darum eine halbwegs vernünftige Geschäftsordnung zu beschließen um ein vernünftiges Fundament für die Arbeit im Landtag zu gewährleisten.
Wie weit es tatsächlich mit dem Demokratieverständnis der anderen Fraktionen steht, merkte man schnell an ihrem einstimmigen Ablehnungsverhalten gegenüber unserer Fraktion. SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP befinden sich auf gutem Wege um in der Schweriner Einheitspartei zu fusionieren.
Die Anträge der NPD-Fraktion sind nun auch über die Datenbank des Landtags abrufbar. Eigenartiger Weise dauerte es bei den NPD-Anträgen etwas länger als bei den der anderen Parteien, bis diese eingestellt wurden.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 26. Oktober 2006
Die Systemmedien verbreiteten nach der konstituierenden Sitzung des Landtages, die NPD-Fraktion hätte mit "Anträgen zu Kleinkram" die Arbeit im Parlament behindert. Die Vertreter der Blockparteien, stimmten gegen jeden der NPD-Anträge. Das Abstimmungsverhalten war dort nicht durch Vernunft, sondern durch Ignoranz bestimmt.
So wollte die NPD, daß lediglich zwei stellvertretende Vizepräsidenten zu wählen sind, ein dritter sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten. Es sollte wie bisher bei zweien bleiben. Allerdings wurde mit dem dritten Posten, offensichtlich die FDP gekauft, die darin ihren finanziellen Ausgleich zu den nun weniger bereitstehenden Fraktionsgeldern erhält, die kleinen Fraktionen noch nach der alten Geschäftsordnung zugestanden hätten.
Bei begründetem Verdacht der Verletzung der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralitätspflicht, sollte jeder Fraktion die Möglichkeit eines Landtagspräsidenten-Abwahlantrages eingeräumt werden, und nicht wie nun beschlossen, daß ein solcher Antrag nur von der Mehrheit des Landtages eingebracht werden kann. So sei sichergestellt, daß Neutralitätspflichtverletzungen im Plenum zur Sprache gebracht werden können.
Es wurde die Änderung beantragt, daß der Ältestenrat sich mit den Fraktionen u. a. über den Arbeitsplan des Landtages abzustimmen hat. In der beschlossenen Form kann er dies tun, muß es aber nicht. Die Änderung sei insbesondere deshalb wichtig, damit die parlamentarische Opposition in ihren verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrechten wirksam geschützt werden könne.
Es wurde beantragt, daß die Bestimmung der Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen für die Ausschüsse nach dem Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer vorgenommen werden soll. In der vorliegenden Geschäftsordnung heißt es, daß der Landtag die Zusammensetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt. Nach welchem Verfahren, Hare/Niemeyer oder d’Hond, wurde jedoch offen gelassen. Durch den Antrag sollte verhindert werden, daß der Landtag sich mit dem Sachverhalt erneut auseinandersetzen muß. Dies wird nun der Fall sein müssen.
In dem Geschäftsordnungsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Linkspartei. PDS und FDP hieß es, daß "Ausschußsitzungen [...] in der Regel nichtöffentlich..." sind. Die NPD-Fraktion beantragte, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprächen, sollten die Ausschußsitzungen auch öffentlich durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine größtmögliche Transparenz der Parlamentsarbeit für die Öffentlichkeit gewährleistet werden. Daran waren die Damen und Herren der Blockparteien offensichtlich nicht interessiert.
Des weiteren sollte im Unterpunkt „Parlamentarische Opposition“ der Begriff "politische Chancengleichheit" konkretisiert werden, um jeglicher Willkür der Landtagsverwaltung vorzubeugen. Diesbezüglich heißt es im NPD-Änderungsantrag: "Politische Chancengleichheit bedeutet insbesondere, daß Oppositionsfraktionen angemessen ausgestattet werden müssen. Sie dürfen bei der Raumverteilung im Landtag nicht benachteiligt werden."
Ein weiterer sogenannter "unsinniger Antrag" der NPD verlangte: "Bevor Vorlagen im Plenum zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden, müssen die Abgeordneten und die Fraktionen die Möglichkeit erhalten, sich in ausreichender Zeit mit den Inhalten der Vorlagen zu befassen.", jegliche Blitz- und Überraschungssitzungen sollten aus Gründen der verfassungsrechtlichen gebotenen Chancengleichheit und aus Gründen der politischen Fairneß unterbleiben. Dies könne nur sichergestellt werden, wenn die Abgeordneten und insbesondere die Fraktionen die Möglichkeit haben, sich in ausreichender Zeit mit Vorlagen zu befassen, gerade bei Gesetzesinitiativen. Hierbei müßten die Fraktionen auch die zeitliche Möglichkeit haben, sich verfassungsrechtlich beraten zu lassen.
Ironie des Schicksals, und Beleg für die Unkenntnis über die Antragsinhalte der NPD-Fraktionen, ist eine Äußerung des CDU-Abgeordneten Caffier gegenüber der Tagespresse, in der er sich beklagte, die NPD-Fraktion hätte Ihre Anträge erst am Morgen der konstituierenden Sitzung eingereicht und somit hätte nicht ausreichend die Möglichkeit bestanden, sich mit diesen auseinanderzusetzen. Durch entsprechendes Handzeichen hätten Caffier und die Blockparteien sich derartiges künftig ersparen können.
In einem anderen Antrag wollte die NPD, daß die erste Lesung eines Gesetzes erst frühestens sieben Tage nach dessen Einbringung durchgeführt werden kann. Dadurch solle sichergestellt werden, daß die parlamentarische Mehrheit keine Gesetze im Eiltempo durchsetzt. Eine sachgerechte Beratung solcher Entwürfe könne nur dann erfolgen, wenn die Abgeordneten ein Mindestmaß an Zeit haben, um sich mit einem Gesetzentwurf sachkundig auseinanderzusetzen.
Die NPD beantragte auch, daß bei Angelegenheiten von allgemeinen aktuellen Interesse, zwei Kurzdebatten von den Fraktionen beantragt werden können und nicht nur eine je Fraktion. Dies wurde darin begründet, daß dem Landtag jetzt fünf statt bisher drei Fraktionen angehören, und dies hat der Wähler nun mal so entschieden. Der Volkssouverän kann erwarten, daß die Themen, welche ihn berühren, im Landtag aktuell diskutiert werden können. Es widerspricht daher jedem parlamentarischen Grundverständnis der Bundesrepublik Deutschland, wenn wie vorgesehen, eine Oppositionsfraktion nur etwa alle halbe Jahre ein aktuelles Thema auf die Tagesordnung bringen könnte. Daher sei es zwingend erforderlich, daß die Oppositionsfraktionen mehr Möglichkeiten für aktuelle Debatten eingeräumt bekommen. Alles andere stünde in krassem Widerspruch zum Wählerwillen, hieß es in der Antragsbegründung.
Beschlußfassungen im Ältestenrat sollten nicht im "Benehmen" sondern im "Einvernehmen" gefaßt werden, um der parlamentarischen Opposition nicht ihrer Rechte zu berauben, lautete eine weitere Forderung. Außerdem sollte zwischen den Beschlußfassungen des Landtages und der entsprechenden Sitzung mindestens zweit Tage liegen, um die parlamentarische Opposition vor willkürlichen Sitzungen zu schützen.
Zu Abweichungen von der Tagesordnung, wollte die NPD-Fraktion, daß ein Antrag einer Oppositionsfraktion nur mit deren Zustimmung von der Tagesordnung abgesetzt werden könne. Da die parlamentarische Opposition verfassungsrechtliche Chancengleichheit genießt, könne es nicht zulässig sein, daß sich die Mehrheit geschäftsordnungsmäßig vorbehält, Anträge willkürlich von der Tagesordnung absetzen zu können. Dies widerspräche dem Sinngehalt des Artikels 26 der Landesverfassung.
Um die Abgeordneten vor überraschenden Sitzungseinladungen zu schützen, sowie um die Minderheitsrechte zu wahren, sollte der Präsident den Termin der nächsten Sitzung nur bekannt geben dürfen, wenn zuvor im Ältestenrat ein Einvernehmen hierüber hergestellt wurde, lautete ein weiterer Antrag der NPD-Fraktion.
In einem Änderungsantrag sollte die Redezeit geregelt werden. So sollte bei der zweiten Lesung von Gesetzentwürfen jede Fraktion eine Mindestredezeit von 10 Minuten erhalten. Nach der beabsichtigten Unterdrückung der parlamentarischen Opposition durch die sogenannten "demokratischen" Fraktionen sei begründet zu befürchten, daß insbesondere die oppositionelle NPD-Fraktion keine angemessenen Redezeiten erhalten soll, hieß es. 10 Minuten seien ein absolutes Minimum, um auf Gesetzesinitiativen eingehen zu können, so wie jetzt 3 Minuten seien dafür einfach nicht ausreichend. Alles andere wäre eine Farce und würde die im Volk stark vorherrschende Meinung bekräftigen, daß der Landtag überflüssig sei.
Die Regelung zu den geheimen Wahlen, sollte gem. eines NPD-Änderungsantrages überarbeitet werden, da die neue Fassung rechtlich sehr bedenklich sei. So wurde die Vertrauensfrage gemäß Art 51 LVerf MV sinnwidrig in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die Möglichkeit von geheimen Abstimmungen solle offenkundig nur deshalb aus der Geschäftsordnung heraus genommen werden, weil die Mehrheitsfraktionen Angst davor haben, sie könnten bei geheimen Abstimmungen keine Mehrheit im Parlament haben. Durch die Möglichkeit geheimer Abstimmungen wird aber die Ausübung des freien Mandats gesichert und der Gängelung der Abgeordneten durch ihre Parteien entgegengetreten.
Der letzte Änderungsantrag war der Wahlperiode gewidmet. Es sollte zusätzlich geregelt werden, daß Fraktionen der neuen Wahlperiode Gesetzesinitiativen erst in den Landtag einbringen können, wenn dieser sich konstituiert hat. Sondersitzungen des Landtages am Tage der konstituierenden Sitzung sollten unzulässig sein. Begründet wurde der Antrag damit, daß Altfraktionen, würde diese Regelung nicht aufgenommen, neue Fraktionen mit Sondersitzungen am Tage der konstituierenden Sitzung überraschen könnten. Ein solches Vorgehen erscheine ebenfalls verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
In der ersten, konstituierenden Sitzung des Landtages von Mecklenburg und Pommern ging es nicht um organisatorischen "Kleinkram" seitens der NPD-Fraktion, um vielleicht den Tag unnötig in die Länge zu ziehen, sondern es ging darum eine halbwegs vernünftige Geschäftsordnung zu beschließen um ein vernünftiges Fundament für die Arbeit im Landtag zu gewährleisten.
Wie weit es tatsächlich mit dem Demokratieverständnis der anderen Fraktionen steht, merkte man schnell an ihrem einstimmigen Ablehnungsverhalten gegenüber unserer Fraktion. SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP befinden sich auf gutem Wege um in der Schweriner Einheitspartei zu fusionieren.
Die Anträge der NPD-Fraktion sind nun auch über die Datenbank des Landtags abrufbar. Eigenartiger Weise dauerte es bei den NPD-Anträgen etwas länger als bei den der anderen Parteien, bis diese eingestellt wurden.