Punktsieg für die NPD-Fraktion
Gesetzesänderungen bleiben verfassungsrechtlich umstritten
Das Verfassungsgericht hat die Position der NPD-Fraktion dahingehend
bestätigt, indem es ausführt: "Ob der Antrag gegen den Landtag und die
Präsidentin des Landtages offensichtlich unzulässig ist, läßt das
Verfassungsgericht offen. Der Antrag ist weder offensichtlich
unbegründet, noch offensichtlich begründet. […]
Solche schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen liegen zum
Gesetzgebungsverfahren über die erste Lesung des Entwurfs eines 13.
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse über die Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 13. ÄndG AbgG M-V-,LT-Drs. 5/10 vom 11.10.2006 vor."
Der Abgeordnete Michael Andrejewski sagte hierzu am Abend in Schwerin:
"Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung in der Hauptsache offen
gelassen. Ich gehe weiter davon aus, daß die Einberufung der zweiten
Landtagssitzung rechtsfehlerhaft erfolgt ist, da außer Frage steht, daß
ich Widerspruch eingelegt hatte.“"
Das mit heißer Nadel gestrickte Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz von Mecklenburg-Vorpommern wird wohl kaum Rechtsgültigkeit erlangen können.
Der parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion Stefan Köster, hat heute in einem Schreiben an Frau Bretschneider darauf aufmerksam
gemacht, daß entgegen § 104 Abs 2 der Geschäftsordnung den Abgeordneten der NPD-Fraktion weder das Beschlußprotokoll der ersten, noch der zweiten, und schon gar nicht der dritten Sitzung des Landtages verteilt worden ist. Die entsprechende Bestimmung in der GO sieht vor, daß Beschlußprotokolle unverzüglich u.a. den Mitgliedern des Landtages
auszuhändigen sind.
Die NPD-Fraktion wird weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dafür Sorge zu tragen, daß Gesetze in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß zustande kommen.