Bearbeitungsgebühren von Banken zurückfordern

Mitte Mai dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß Bearbeitungsgebühren, die von vielen Banken für Privatkredite erhoben werden, unzulässig sind. Neben diesen Privatkrediten, geht es sowohl um Raten- und Autokredite als auch um Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Viele Banken haben seit Jahren Bearbeitungsgebühren für die Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kunden verlangt, zum Beispiel für die Einholung einer Schufa-Auskunft. Diese Belange liegen aber einzig und alleine im Interesse der Banken. Somit hat das BGH völlig zu Recht entschieden, daß die Kosten dafür nicht auf die Kunden umgewälzt werden können. Damit haben Bankkunden nun die Möglichkeit, die Bearbeitungsgebühren, die bis zu 4 Prozent der Darlehenssumme betragen, von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Auf diese Weise können sie sich die Bearbeitungsgebühren von den Banken erstatten lassen:

Schritt 1

Vergewissern Sie sich, ob Sie bei einer Bank einen Kredit aufgenommen haben, und schauen Sie in Ihren entsprechenden Unterlagen nach, inwieweit überhaupt Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe angefallen sind und auf welchen Betrag sich diese belaufen.

Schritt 2

Wenn ein solches Entgelt erhoben worden ist, haben Sie die Möglichkeit, sich auf die Rechtsprechung des BGH zu berufen und sich die Summe von Ihrer Bank erstatten zu lassen.

Schritt 3

Nutzen Sie zur Rückforderung der Kreditgebühren zum Beispiel das Musterschreiben der Verbraucherzentrale. Absenderangaben, die Anschrift der Bank und den erforderlichen Angaben zum Darlehen sowie der Bearbeitungsgebühr ergänzen sie einfach. Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, daß das Formular der Verbraucherzentrale aus unserer Sicht besonders geeignet ist und hierbei aber keine Absprache oder Ähnliches zwischen der Verbraucherzentrale und der NPD erfolgte.

Schritt 4

In einigen Fällen kann es vorkommen, daß sich die Banken verweigern. In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der privaten Banken, den Ombudsmann der Sparkassen oder auch den Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken zu wenden sowie ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Schritt 5

Leider besteht dennoch die Option, daß sich die Bank weiterhin weigert und von einer Rückzahlung nichts wissen will. In diesem Fall schalten Sie einen Anwalt ein. Dieser sollte die Bank anschreiben und sie zur Rückforderung der Kreditgebühren auffordern und mit Klage drohen. Nach diesen Schreiben werden die meisten Banken die Rückzahlung vornehmen.

Den Banken auf die Füße treten

Viel zu oft stehen die Bürger, gerade bei Bankgeschäften, wie das Kaninchen vor der Schlange. Zinsen, Vertragslaufzeiten, vertragliche Bestimmungen, Sonderklauseln, etc. Schnell können Sie sich mit einer Unterschrift über Jahre hinaus verschulden. Oftmals haben Sie aber keine andere Wahl, da Sie auf die Kreditbeträge angewiesen sind. Auch wenn das Urteil des BGH schon einige Monate zurückliegt, haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, sich völlig legal und juristisch solide ihre Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Schrecken Sie also nicht davor zurück und holen Sie sich das, was Ihnen zusteht.

Ein Musterschreiben (Word-Dokument) können Sie sich hier herunterladen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Freitag, 17. Oktober 2014