Strafanzeige gegen Landtagsabgeordnete der Linken

Gleiches Recht für alle! Während die Staatsanwaltschaften  voller Eifer auf der Jagd nach möglichen presserechtlichen Verfehlungen von NPD-Politikern sind, machen andere mehr oder weniger demokratische Parteien bei ihren Flugblättern und Zeitungen, was sie wollen.
 
Zum Beispiel verteilt die Linke im Landkreis Vorpommern-Greifswald ein vierseitiges Blatt, das sich „Links unterwegs in Vorpommern-Greifswald“ nennt und in unregelmäßigen Abständen von mehreren Monaten erscheint. Die Zeitung setzt sich zusammen aus Beiträgen des Kreisverbandes Peene-Uecker-Ryck, der Fraktion der Linken im Kreistag Vorpommern-Greifswald sowie der Landtagsabgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Jeannine Rösler.
 
Ein Impressum ist nicht vorhanden. Man begnügte sich mit der Angabe von Kontaktadressen. Für  Ordnungswidrigkeiten dieser Art ist der Herausgeber/Verleger des Druckwerks verantwortlich. Als Verdächtige hierfür kommen in Frage die MdLs Rösler und Dr.Schwenke sowie die Vorsitzende der linken Kreistagsfraktion, Frau Marlies Peeger.
 
Es spricht viel dafür, daß es sich um ein periodisch erscheinendes Druckwerk handelt. Daher müßten im Impressum ein Herausgeber und ein oder mehrere Redakteure angegeben sein. Da Redakteur aber auch der ist, der tatsächlich, auch wenn er nicht im Impressum erscheint, den Inhalt des Druckwerkes bestimmt, könnten die genannten Damen auch als Redakteurinnen in Frage kommen.

Sie alle scheinen einzelne Artikel verfaßt zu haben. Unter einem findet sich sogar die –faksimilierte – Unterschrift Dr.Schwenkes, über anderen Artikeln sind Fotos von Dr.Schwenke und von Rösler zu sehen.
 
Dem Betrachter drängt sich der Eindruck auf, daß Rösler und Dr.Schwenke diese Texte auch schrieben und für den Inhalt rechtlich nach außen einstehen wollen. Damit wären sie Redakteurinnen. Das dürfen Dr.Schwenke und Rösler aber nicht sein.
 
Wie das Amtsgericht Ueckermünde und die Staatsanwaltschaft den NPD-Abgeordneten Tino Müller belehrten, ist es eine Straftat, wenn ein Abgeordneter als Redakteur eines periodisch erscheinenden Druckwerks fungiert. Im Gesetz steht aber nirgendwo, daß das nur für die NPD gilt.
 
Dr.Schwenke und Rösler veröffentlichten gemeinsam mit Frau Peeger in dieser linken Zeitung,  ohne ein Impressum und als mutmaßliche, womöglich den Inhalt bestimmende Autorinnen und damit Redakteurinnen. Für einen Anfangsverdacht reicht das.
 
Deshalb hat Tino Müller Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft müßte nun ermitteln, wer Herausgeber des Blattes ist und wer, falls es als periodisch erscheinendes Druckwerk einzustufen wäre,  als Redakteur in Frage kommt. Durchsuchungen linker Büros könnten hilfreich sein.
 
Wie man Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, dürften die Staatsanwaltschaften aus zahlreichen Verfahren gegen Rechts ja noch wissen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 17. Dezember 2013