Altparteien wollen Verfassungsbruch begehen

Altparteien wollen Verfassungsbruch begehen.
Nicht mit der NPD! Nein zu Diätenerhöhungen!


Der sogenannte "Vorältestenrat", der weder in der Landesverfassung noch in der Geschäftsordnung geregelt ist, hat sich in seiner heutigen Sitzung Rechte angemaßt, welche er nicht besitzt. Der Oppositionsführer im Landtag MV Udo Pastörs sagte, die NPD-Fraktion werde Verfassungsbrüche nicht hinnehmen.

Bei der konstituierenden Sitzung des Landtages kann lediglich das Präsidium gewählt und eine Geschäftsordnung für die neue Wahlperiode verabschiedet werden.

Es sei, so Pastörs weiter, in der deutschen Parlamentsgeschichte ein einmaliger Vorgang, daß das sogenannte "Vorpräsidium" eine Sondersitzung des Landtages am Tage der konstituierenden Sitzung des Landtages einberufe. Es sei unglaublich, daß der Entwurf des 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) von den Altfraktionen des 4. Landtages eingebracht wurde. Jegliche parlamentarische Initiativen können nach der Rechtsauffassung der Opposition erst nach der Konstituierung des neuen Landtages gemäß der neu zu verabschiedenden Geschäftsordnung eingebracht werden. Die Sondersitzung ist illegal. Zudem haben es die Vorsitzenden der einbringenden Fraktionen versäumt, den Gesetzesentwurf zu unterzeichnen. Fraglich ist des weiteren, ob die "Altfraktionen" den Gesetzesentwurf überhaupt beschlossen haben. Pastörs sagte abschließend, er gehe davon aus, daß die Amtsanmaßung durch den "Vorältestenrat" und der noch amtierenden Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider durch das Landesverfassungsgericht gestoppt werden kann.

Mit dem parlamentarischen Schnellschuß wollen sich die Abgeordneten der Altparteien auch noch eine Diätenerhöhung genehmigen, was ein Schlag ins Gesicht aller sozial Benachteiligten in diesem Lande wäre.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Mittwoch, 11. Oktober 2006