Bürgerfeindliche Verhältnisse im Kreistag Ludwigslust
Die Pseudodemokraten der etablierten Parteien im Kreistag Ludwigslust haben es sich wohl fest vorgenommen, künftig den Anträgen der NPD-Mitglieder im Kreistag vollständig aus dem Weg zu gehen, indem die Anträge der NPD-Mitglieder ohne Begründung durch Mehrheitsbeschluß von der Tagesordnung genommen werden. Mangels eigener Anträge durchaus ein verständliches Vorgehen.
In der Dezember-Sitzung des vergangenen Jahres hatten die Diskussionsverweigerer ihre Premiere. Immerhin benötigten die etablierten Einheitsfrontler beinahe zweieinhalb Jahre zur Erprobung einer Möglichkeit, wie sie sich den unangenehmen Anträgen der NPD vollständig entziehen können. Im Dezember 2010 wagten sie sich erstmals an dem schwierigen Unterfangen der Absetzung von NPD-Anträgen und das Vorhaben glückte gar gleich im ersten Anlauf. Ob hierzu Übungseinheiten in den jeweiligen Fraktionen von Nöten waren, ist nicht bekannt. Da die Front der etablierten Einheit im Dezember 2010 stand hielt, warfen die selbsternannten Menschenbeglücker auch in der Februar-Sitzung im Jahre 2011 allen Mut zusammen, um die Auseinandersetzung mit den nationalen Kreistagmitgliedern dadurch zu wagen, indem durch Mehrheitsbeschluß die Anträge von der Tagesordnung genommen werden. Zwar ist das Verhalten alles andere als demokratisch und ehrenwert, aber im Kampf „gegen Rechts“ muß nun einmal jedes Mittel recht sein. In einem Land, in dem die „Demokratie“ immer so hin und her gebogen wird, wie es den Herrschenden gerade beliebt, kein seltener Vorgang.
Was für menschenverachtende und/ oder rassistische Anträge hatten die NPD-Kreistagmitglieder den „wehrhaften Demokraten“ aber zur Aussprache und Abstimmung vorgelegt?
Einerseits sollte der Kreistag beraten und beschließen:
„Der Kreistag fordert seine Vertreter in der Trägerversammlung sowie im Beirat des „Jobcenters“ auf, sich dafür einzusetzen, dass das Jobcenter künftig bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Klärung keine Sanktionen von 100 Prozent der Leistungen verhängt.“
Ein wahrlich menschenverachtender Antrag, dem sich die etablierten Menschenrechtsaktivisten zu Recht mit aller Kraft entgegenstellten.
Weiterhin beantragten die NPD-Mitglieder in einem weiteren Antrag:
„
1. Auch aufgrund der Einschätzung des Bundesrechnungshofes lehnt der Kreistag Ludwigslust den unfreiwilligen Einsatz von Beziehern des Arbeitslosengeldes II in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d SGB II (sogenannte „Ein-Euro-Jobs“) ab. In ihrem Zuständigkeitsbereich wird die Kreisverwaltung daher künftig derartige Arbeitsgelegenheiten nicht mehr anbieten
.
2. Der Kreistag fordert seine Vertreter in der Trägerversammlung sowie im Beirat des „Jobcenters“ auf, sich dafür einzusetzen, dass das Jobcenter die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d SGB II nur noch auf freiwilliger Basis vergibt.“
Auch hier wird die ganz schlimme politische Haltung der NPD deutlich, was den beherzten Eingriff der Schwestern und Brüdern der Systemparteien („frei nach Prof. von Arnim“) mit all seinen Konsequenzen rechtfertigt.
Wie ist es nur möglich, daß sich im Zeitalter der Globalisierung noch jemand für die Menschenwürde und das Wohl der eigenen Landsleute einsetzt? Diesem schändlichen Treiben muß selbstverständlich Einhalt geboten werden! Aber Spaß beiseite!
Das NPD-Kreistagmitglied Stefan Köster griff das Absetzungsbegehren der CDU und SPD scharf an. Er betonte, daß es die Pflicht des Kreistages sei, sich für die Bürger im Landkreis einzusetzen. Und vor dem Hintergrund der Einschätzung des Bundesrechungshofes, der u.a. feststellte, daß die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ sehr häufig rechtswidrig sind, sei – so Köster – gerade der Kreistag in der Pflicht, sich mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Die Verhinderung einer Aussprache zu diesem wichtigen Thema sei ein Armutszeugnis für den Kreistag. Gleiches gelte auch für die beantragte Absetzung des Antrages zur Aussetzung von 100%igen Sanktionen. Merkwürdigerweise, stellte das NPD-Kreistagmitglied fest, haben sich andere Kreistage in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Thema auseinandergesetzt. Eine Absetzung des NPD-Antrages komme einem Schuldeingeständnis des Kreistages gleich, stellte Stefan Köster abschließend fest.
Was gab es sonst noch?
Es folgte eine sinn- und ergebnislose Diskussion zum Antrag des Landrates auf Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6a Absatz 2 SGB II zum Jahresende 2010. Zwar verfehlte er am 09.12.2010 die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit des Kreistages, angesichts der einfachen Mehrheit durchaus ein Grund, den entsprechenden Antrag beim zuständigen Landesministerium zu stellen. Schließlich sollen gegen die notwendige Zweidrittel-Mehrheit gegenwärtig anderweitig Rechtsmittel eingelegt worden sein. Auch wenn dem Landrat schwere kommunikative Mängel vorzuwerfen sind, folgte der Landrat dem Mehrheitswillen des Kreistages. Ein durchschaubares Wahlkampfgeplänkel der Linken und der CDU.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Dienstag, 22. Februar 2011
In der Dezember-Sitzung des vergangenen Jahres hatten die Diskussionsverweigerer ihre Premiere. Immerhin benötigten die etablierten Einheitsfrontler beinahe zweieinhalb Jahre zur Erprobung einer Möglichkeit, wie sie sich den unangenehmen Anträgen der NPD vollständig entziehen können. Im Dezember 2010 wagten sie sich erstmals an dem schwierigen Unterfangen der Absetzung von NPD-Anträgen und das Vorhaben glückte gar gleich im ersten Anlauf. Ob hierzu Übungseinheiten in den jeweiligen Fraktionen von Nöten waren, ist nicht bekannt. Da die Front der etablierten Einheit im Dezember 2010 stand hielt, warfen die selbsternannten Menschenbeglücker auch in der Februar-Sitzung im Jahre 2011 allen Mut zusammen, um die Auseinandersetzung mit den nationalen Kreistagmitgliedern dadurch zu wagen, indem durch Mehrheitsbeschluß die Anträge von der Tagesordnung genommen werden. Zwar ist das Verhalten alles andere als demokratisch und ehrenwert, aber im Kampf „gegen Rechts“ muß nun einmal jedes Mittel recht sein. In einem Land, in dem die „Demokratie“ immer so hin und her gebogen wird, wie es den Herrschenden gerade beliebt, kein seltener Vorgang.
Was für menschenverachtende und/ oder rassistische Anträge hatten die NPD-Kreistagmitglieder den „wehrhaften Demokraten“ aber zur Aussprache und Abstimmung vorgelegt?
Einerseits sollte der Kreistag beraten und beschließen:
„Der Kreistag fordert seine Vertreter in der Trägerversammlung sowie im Beirat des „Jobcenters“ auf, sich dafür einzusetzen, dass das Jobcenter künftig bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Klärung keine Sanktionen von 100 Prozent der Leistungen verhängt.“
Ein wahrlich menschenverachtender Antrag, dem sich die etablierten Menschenrechtsaktivisten zu Recht mit aller Kraft entgegenstellten.
Weiterhin beantragten die NPD-Mitglieder in einem weiteren Antrag:
„
1. Auch aufgrund der Einschätzung des Bundesrechnungshofes lehnt der Kreistag Ludwigslust den unfreiwilligen Einsatz von Beziehern des Arbeitslosengeldes II in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d SGB II (sogenannte „Ein-Euro-Jobs“) ab. In ihrem Zuständigkeitsbereich wird die Kreisverwaltung daher künftig derartige Arbeitsgelegenheiten nicht mehr anbieten
.
2. Der Kreistag fordert seine Vertreter in der Trägerversammlung sowie im Beirat des „Jobcenters“ auf, sich dafür einzusetzen, dass das Jobcenter die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d SGB II nur noch auf freiwilliger Basis vergibt.“
Auch hier wird die ganz schlimme politische Haltung der NPD deutlich, was den beherzten Eingriff der Schwestern und Brüdern der Systemparteien („frei nach Prof. von Arnim“) mit all seinen Konsequenzen rechtfertigt.
Wie ist es nur möglich, daß sich im Zeitalter der Globalisierung noch jemand für die Menschenwürde und das Wohl der eigenen Landsleute einsetzt? Diesem schändlichen Treiben muß selbstverständlich Einhalt geboten werden! Aber Spaß beiseite!
Das NPD-Kreistagmitglied Stefan Köster griff das Absetzungsbegehren der CDU und SPD scharf an. Er betonte, daß es die Pflicht des Kreistages sei, sich für die Bürger im Landkreis einzusetzen. Und vor dem Hintergrund der Einschätzung des Bundesrechungshofes, der u.a. feststellte, daß die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ sehr häufig rechtswidrig sind, sei – so Köster – gerade der Kreistag in der Pflicht, sich mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Die Verhinderung einer Aussprache zu diesem wichtigen Thema sei ein Armutszeugnis für den Kreistag. Gleiches gelte auch für die beantragte Absetzung des Antrages zur Aussetzung von 100%igen Sanktionen. Merkwürdigerweise, stellte das NPD-Kreistagmitglied fest, haben sich andere Kreistage in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Thema auseinandergesetzt. Eine Absetzung des NPD-Antrages komme einem Schuldeingeständnis des Kreistages gleich, stellte Stefan Köster abschließend fest.
Was gab es sonst noch?
Es folgte eine sinn- und ergebnislose Diskussion zum Antrag des Landrates auf Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6a Absatz 2 SGB II zum Jahresende 2010. Zwar verfehlte er am 09.12.2010 die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit des Kreistages, angesichts der einfachen Mehrheit durchaus ein Grund, den entsprechenden Antrag beim zuständigen Landesministerium zu stellen. Schließlich sollen gegen die notwendige Zweidrittel-Mehrheit gegenwärtig anderweitig Rechtsmittel eingelegt worden sein. Auch wenn dem Landrat schwere kommunikative Mängel vorzuwerfen sind, folgte der Landrat dem Mehrheitswillen des Kreistages. Ein durchschaubares Wahlkampfgeplänkel der Linken und der CDU.