Aktuelles aus dem Kreistag Ludwigslust

Auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kreistages Ludwigslust hatten die NPD-Mitglieder wieder einmal zwei Sachanträge gesetzt. Anträge der übrigen Kreistagmitglieder sowie Fraktionen fehlten in gewohnter Weise.

Einerseits beantragten die Nationalisten, daß der Kreistag den Landrat auffordern sollte, sich dafür einzusetzen, daß die ARGE künftig bei Ablehnungen von sogenannten „Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten“ auf Sanktionen verzichtet und diese Arbeitsgelegenheiten nur noch auf freiwilliger Basis vergibt. Hintergrund des Antrages sind einerseits die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, wonach die geförderten Arbeitsgelegenheiten in den meisten Fällen nicht geeignet seien, die Chancen von Langzeitarbeitslosen „auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen“.

Anderseits ist den Nationalisten aus den NPD-Bürgerbüros bekannt, daß in mehreren Fällen betroffene Hartz IV-Empfänger „Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten“ annehmen mußten, obwohl diese „normale“ Arbeitsplätze verdrängten. Hinzu kommt, daß diese Maßnahmen den persönlichen Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht werden. Aus diesem Grunde sieht die NPD im Kreistag Ludwigslust dringenden Handlungsbedarf.

Der zweite Antrag sah vor, daß der Kreistag den Landrat auffordern sollte, sich dafür einzusetzen, daß die ARGE künftig bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Klärung keine Sanktionen von 100 Prozent der Leistungen verhängt. Hintergrund dieses Antrages sind deutliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen 100%ige Leistungskürzungen durch die Arge. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sanktionen in Höhe von 100% wurden schon bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetzgebung geltend gemacht, da die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt würden.

Im Dezember 2009 hat nun das Sozialgericht Kassel entschieden, daß Hartz IV-Leistungen nicht komplett gestrichen werden dürften (AZ: S 3 AS 322/09ER). Dies verstoße gegen die Verfassung, die dem Bedürftigen das Lebensnotwendige garantiere. Letztendlich wird diese Angelegenheit vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, das schon viele andere Regelungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II, etwa die Art und Weise der Errechnung der Regelsätze, für verfassungswidrig erklärt hat. Um womöglich verfassungswidriges Handeln zu vermeiden, sollte die ARGE bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht die Praxis der 100%-Sanktionen aussetzen.

Anstatt sich diesen schwerwiegenden Problemen zu stellen, beantragte der SPD-Fraktionsvorsitzende Heinz Gohsmann, offensichtlich im Namen der selbsternannten Demokraten, beide Anträge von der Tagesordnung zu nehmen, da der Kreistag – seiner Meinung nach – hierfür nicht zuständig sei.
 
Stefan Köster erwiderte Herrn Gohsmann, daß sehr wohl der Kreistag für beide Probleme zuständig sei. Er verwies darauf, daß er Verständnis dafür habe, daß sich die SPD ungerne den Folgen von Hartz IV stellt, da sie bekanntermaßen die Hartz IV-Partei sei. Also jene Partei, die Hartz IV eingeführt hat. Hier unterbrach ihn die Kreistagpräsident Gisela Schwarz von der SPD, da ihrer Meinung nach genug gesagt wurde. Stefan Köster widersprach der Ansicht der Kreistagpräsidentin und forderte sie auf, ihre Funktion nicht zu Wahlkampfzwecken zu mißbrauchen würde. Dementsprechende Handlungen werden aber nicht verhindern können, daß er – als Mitglied des Kreistages – seiner Pflicht nachkomme, für das Wohl der Bürger im Kreis zu handeln und im Kreistag auch das Wort zu ergreifen.

Zu den Bürgern im Kreis gehören selbstredend auch alle Hartz IV-Bezieher. Um die Situation dieser Bürger zu verbessern seien beide Anträge gestellt worden. Bezüglich des Antrages „auf 100%-Sanktionen zu verzichten“, verwies er auf das Urteil des Sozialgerichts in Kassel. Hier sei der Landrat seiner Meinung in der Pflicht, in der Trägerversammlung der Arge zum Wohle der betroffenen Bürger zu handeln. Beim Antrag „Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten auf Sanktionen verzichten und diese Arbeitsgelegenheiten nur noch auf freiwilliger Basis zu vergeben“, verwies Köster auf die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, wonach für diese Arbeitsgelegenheiten in der Mehrzahl die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlten und somit aus seiner Sicht rechtswidrig seien. Auch hier sei der Landrat dringend gefordert, sich im Sinne der betroffenen Bürger in der Trägerversammlung einzusetzen.
 
Doch diese deutliche Beweislegung für die Zuständigkeit des Kreistages veranlaßte die Kreistagmitglieder von Linke-SPD-Bauern/Grüne-FDP-CDU nicht, eine Beratung der wichtigen Anträge zuzulassen. Bei Gegenstimmen der NPD-Kreistagmitglieder nahmen die selbsternannten „Demokraten“ beide Anträge von der Tagesordnung. Die Betroffenen werden sicherlich diesen Damen und Herren dankbar sein.
 
Was gab es sonst noch?
 
Der Kreistag entschied heute über einen Antrag der Kreisverwaltung die Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6a Absatz 2 SGB II zu beantragen, also künftig als Kommune die Betreuung der Hartz IV-Empfänger zu übernehmen (Optionskommune). Hier versuchte die Kreistagpräsidentin Schwarz offensichtlich eine Nachfrage Stefan Köster´s zu verhindern. Obwohl er sich als erstes Kreistagmitglied meldete, gab Schwarz erst drei anderen Mitgliedern des Kreistages das Wort. Köster betonte, daß die NPD bekanntermaßen für die Optionskommune stimmen werde. Anschließend wiederholte er seine Frage vom 08.07.2010, mit der er um Mitteilung bat, welche Schritte erfolgen, wenn im kommenden Jahr die Landkreise Ludwigslust und Parchim zusammengelegt werden und jeder Landkreis ein anderes Modell zur Betreuung der Hartz IV-Empfänger beschlossen hat. In den bisherigen Ausarbeitungen der Kreisverwaltung wurde auf dieses Problem nicht eingegangen.
 
Allerdings hatte sich die Frage insoweit erledigt, da sowohl die Fraktionen der Linken und der CDU ankündigten, mehrheitlich die Beschlußvorlage abzulehnen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit kam bei der anschließenden Abstimmung nicht zustande.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 09. Dezember 2010