Alles Stasi oder was?

Zur Kreistagssitzung am 04.02.2010 haben die NPD-Kreistagsmitglieder zwei Anträge eingereicht.

Einerseits forderten sie den Kreistag auf, daß die Mitglieder des Kreistages dahingehend überprüft werden, ob eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR vorliegt.

Der andere Antrag befaßte sich mit dem durchgehenden LKW-Verkehr durch Mautflüchtlinge auf der Bundesstraße 5. Nach Ansicht der Nationalisten sollten die Kreistagspräsidentin und der Landrat damit beauftragt werden, gegenüber der Landesregierung eine verkehrsrechtliche Anordnung für den durchgehenden LKW-Verkehr auf der Bundesstraße 5 einzufordern. Die Fraktion Bauern/ Grüne hatten einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht, der jedoch eher die Handlungsnotwendigkeit auf Seiten der Kreisverwaltung sah. Da nach Ansicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden beide Anträge gleichen Inhalts seien,  der Antrag der Bauern/ Grünen allerdings der weitergehende Antrag sei, beantragte er die Absetzung des NPD-Antrages. Bei Gegenstimmen der NPD-Kreistagsmitglieder stimmte der Kreistag für die Herunternahme dieses NPD-Antrages.

Der Antrag zur Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR veranlaßte die CDU-Fraktionsvorsitzende Friemann-Jennert zu Beginn der Kreistagssitzung zu einer persönlichen Erklärung. In dieser verwies Friemann-Jennert darauf, daß sie schon etliche Male auf eine solche Mitarbeit geprüft wurde und sie versicherte dem Kreistag, daß sie niemals für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war. Um diese Versicherung zu untermauern habe sie eine Unterschriftliste angefertigt und bat die anderen Kreistagsmitglieder dieses auf der Liste ebenfalls zu bestätigen. Dem NPD-Antrag werde sie jedenfalls nicht zustimmen.
Hauptproblem auf dieser Kreistagssitzung war die Beratung über die Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2010. Die Finanzsituation für den Landkreis in diesem Jahr ist katastrophal. Mit einer Haushaltsunterdeckung von rund 4,5 Millionen Euro, bei einem Schuldenstand von mehr als 44 Millionen Euro, steht der Kreistag vor einer sehr schwierigen Zukunft. Stefan Köster wies in seinem Redebeitrag darauf hin, daß sich die Probleme bereits im Frühjahr vergangenen Jahres abzeichneten und es den Anstoß der NPD bedurfte, daß sich im Kreistag Widerstand gegen die Finanzpolitik des Landes regte. Auch der sogenannte „Kommunale Ausgleichsfonds“ wird in diesem Zusammenhang „die Situation eher verschlimmbessern und viele Probleme auf die nächsten Jahre verschieben“. Er verwies zudem auf einige noch ungedeckte Schecks im Haushalt, zum Beispiel durch die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die bei zwei Prozent für den Landkreis jährlich mit mehr als 500.000,00 Euro zu Buche schlagen werden. Und Stefan Köster erinnerte die Kreistagsmitglieder an die eigene Verantwortung, sowohl hinsichtlich der Abwanderung und der geringen Geburtenquote, als auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft in den regierenden Parteien. So vermissen die NPD-Kreistagsmitglieder weiterhin ehrliche Bestrebungen des Kreistages, sich der demographischen Katastrophe, die auch finanzielle Auswirkungen für den Landkreis hat, zu stellen. Zusätzlich müssen sich die Vertreter der regierenden Parteien auch das Regierungshandeln auf Landes- und Bundesebene zurechnen lassen. „Sie sind hier vor Ort die Vertreter Ihrer Parteien und durch das Parteibuch auch Unterstützer ihrer Politik. Es wird Sie nicht verwundern: wir lehnen den Haushaltsplanentwurf ab“. Offensichtlich hat dieser Hinweis seine Wirkungen nicht verfehlt. Denn es folgten entrüstende Äußerungen durch die Kreistagspräsidentin und dem Landrat. Vor allem der Landrat belegte in einem kurzen Redebeitrag sein Demokratieverständnis. So sagte er sinngemäß, daß die Wahlausschüsse auf Kreis- und Landesebene richtig gehandelt hätten, als sie Stefan Köster nicht zur Landratswahl zuließen, weil er Kommunalpolitik mit Parteiarbeit vermischt.  Der Haushaltsplan wurde mit 23 zu 20 Stimmen abgelehnt.

Zum Antrag zur Verminderung der Belastungen durch den LKW-Durchgangsverkehr im Landkreis Ludwigslust gab Stefan Köster zunächst einmal die Meinung vom Verkehrsministerium des Landes zur Problematik wieder, wie sie in der Fragestunde auf der Landtagssitzung am 17.12.2009 geäußert wurde. Während seiner Ausführungen wurde das NPD-Kreistagsmitglied wiederholt von der Kreistagspräsidentin Schwarz (SPD) mit dem Hinweis unterbrochen, daß er sich nicht zur Bundes- und Landespolitik, sondern nur zu Kreisangelegenheiten zu äußern habe. Offensichtlich hat Frau Schwarz das Thema und die Zuständigkeiten nicht verstanden. Stefan Köster ließ sich allerdings nicht beirren, nahm sein Rederecht weiterhin wahr und stellte die Ansicht der NPD vor. Er verwies zum Schluß auf die Zuständigkeit des Landes „Nach § 45 der Straßenverkehrsordnung können von den Straßenverkehrsbehörden der Länder verkehrsrechtliche Anordnungen u. a. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen erlassen werden. Hier hat das Land ein Instrumentarium, um beispielsweise nachts dem Mautausweichverkehr entgegenzuwirken. Zum Beispiel durch Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr von mehr als 12 Tonnen, wie sie zum Beispiel auf der B 4, B 216 und B 71 vollzogen wurde.“ Durch einen Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wurde dem NPD-Begehren, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erwirken, Rechnung getragen. Mit breiter Mehrheit wurde der geänderte Antrag auf Einleitung von vielfältigen Maßnahmen angenommen. Bleibt zu hoffen, daß sich dieses für die betroffenen Anwohner auch im Positiven auswirkt.

Zum Schluß der Sitzung stand der NPD-Antrag zur Überprüfung der Kreistagsmitglieder auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR an. Hierbei hielt sich die Kreistagspräsidentin Schwarz für besonders schlau. Kraft Ihrer Präsidentensuppe entschied sie einfach, daß der Antrag sich erledigt hätte, da alle Kreistagsmitglieder die zuvor genannte Erklärung unterschrieben haben. Dieses ist natürlich sowohl inhaltlich falsch (denn es waren nicht alle Kreistagsmitglieder anwesend und die Erklärung ersetzt zweifelsfrei nicht die Überprüfung), als auch von der Vorgehensweise rechtswidrig. Stefan Köster wird gegen die Entscheidung der Kreistagspräsidentin selbstverständlich Widerspruch einreichen. Über den Fortgang werden wir hier unterrichten. Nachfolgend die Rede von Stefan Köster, welche er nicht mehr halten durfte:

„Das Vertrauen in die Politik im allgemeinen und in den Rechtsstaat im besonderen ist bei vielen Landsleuten schwer erschüttert bzw. gar nicht mehr vorhanden.

Ursächlich hierfür verantwortlich sind vor allem die vielen Lobbyskandale der politischen Klasse, als auch der massive Sozialabbau auf breiter Ebene, der unverständlicherweise in vielen Fällen erst in der letzten Instanz zu Fall gebracht werden kann.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat gründet sich auch auf die Transparenz der politischen Prozesse und auf die Glaubwürdigkeit der gewählten Volksvertreter. Die Bereitschaft, auch nach außen hin klares Zeugnis über die eigene Vergangenheit abzulegen, gehört ohne Wenn und Aber dazu.

Aus diesem Grunde, fordert die NPD-Fraktion

Der Kreistag möge beraten und beschließen:

1. Die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust werden entsprechend überprüft, ob eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR vorliegt.

2. Die Mitglieder des Kreistages stellen alle für die Überprüfung notwendigen Angaben zur Verfügung.

3. Die Kreistagspräsidentin wird zur Einleitung aller erforderlichen Schritte für die Überprüfung beauftragt.

4. Die Kreistagspräsidentin informiert die Kreistagsmitglieder über die Ergebnisse der Überprüfung, was selbstverständlich unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften (u. a. Datenschutz usw.) geschieht.

Mein Vater hat in den sechziger Jahren die Demokratie in der DDR erfahren dürfen. Wegen versuchter Republikflucht mußte mein Vater 1964 ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und weitere drei Jahre in Haft – jeweils in Leipzig verbringen, wo er u. a. im „Arbeitskommando Männer“ für den angeblich „wahren Sozialismus“ arbeiten mußte. Aus den Schilderungen meines Vaters weiß ich, was sich während der Haft alles ereignete. Nachts brannte das Licht, unerlaubte Bewegungen im Bett wurden mit Prügel geahndet; wenn man etwas wollte, mußte man zuerst seine Nummer sagen (Namen waren tabu – im Gefängnis war man für die Wärter nur noch eine Nummer). Nach seiner Entlassung 1968 strebte mein Vater weiterhin die Übersiedlung in die BRD an, wurde von der DDR aber wegen des „Kampfes gegen den Frieden“ nicht fortgelassen und erst 1970 abgeschoben. Nach sehr schwierigem Schriftwechsel mit der zuständigen Behörde, wurde mein Vater die sogenannte DDR-Opferrente in voller Höhe bewilligt. Es gestaltet sich halt sehr schwierig, Sachverhalte zu belegen, über die man persönlich weitestgehend keine Unterlagen besitzt. Sie hören, daß meine Familie eine sehr persönliche Beziehung zur DDR und der Staatssicherheit hat.
    
Und da wir Nationalisten der Meinung sind, das Informationen über  Spitzeltätigkeiten durchaus in die Öffentlichkeit gehören, haben wir folgerichtig den vorliegenden Antrag gestellt,
Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten, sagt der Volksmund.
Sicherlich entspricht es der DDR-Grausamkeit, daß viele Bürger zu Spitzeltätigkeiten in der eigenen Familie und im persönlichen Umfeld, im Betrieb und darüber hinaus gezwungen wurden. Viele haben auch aus politischer Blindheit gespitzelt.

Wer eine Spitzeltätigkeit in seinem Lebenslauf hat, verwirkt unserer Auffassung nach das Recht, politische Verantwortung zu übernehmen. Wie wollen diese Personen überzeugend darlegen, daß sie ihre früheren kriminellen Verhaltensweisen abgelegt und nun zum Wohle des Volkes nach dem Anspruch des Grundgesetzes handeln würden?

Den zahlreichen Opfern des DDR-Unrechtsregimes gegenüber wäre diese Ehrlichkeit ein Zeichen von Respekt und Durchschaubarkeit, wenn jene Zeitgenossen, die sich der Prüfung entziehen, immer und immer wieder öffentlich gemacht werden.

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, heißt es im Volksmund. Wer einmal spitzelt, dem traut man nicht, kann und muß man diesem Ausspruch hinzufügen.

Mit der gleichen Konsequenz und Hartnäckigkeit, mit denen wir Nationalisten die Auflösung des Verfassungsschutzes fordern, fordern wir auch die notwendige Aufklärung der Deutschen darüber, welche Abgeordneten aus welchen Gründen für Geheimdienste geschnüffelt haben.

Ein Staat, der von sich behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, hat die zwingende Pflicht größtmögliche Durchschaubarkeit innenpolitischer Zusammenhänge zu gewährleisten.
"
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Samstag, 06. Februar 2010