OSPA gegen NPD
Rechtsstreit nimmt kein Ende
Im vergangenen Jahr kündigte die Ostseesparkasse dem Kreisverband Mecklenburg-Mitte das Konto. Nachdem in zweiter Instanz das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz durch uns gewonnen wurde, fand heute vor dem Rostocker Landgericht der erste ordentliche Verhandlungstermin statt.
Wieder hatte sich reichlich Presse eingefunden, die wohl morgen in gewohnter Weise über das Verfahren berichten wird. Schon vor Beginn der Verhandlung steckten die Richter und der Anwalt der Gegenseite die Köpfe zusammen.
Der Anwalt der Ostseesparkasse trug vor, daß bereits mit Abschluß des Girovertrages vereinbart wurde, daß wir als Kreisverband nicht das Recht hätten die Bezeichnung "Spendenkonto" zu verwenden. Dies war die erste unwahre Behauptung und sollte heute nicht die letzte gewesen sein. Ausführungen des Oberlandesgericht Rostock wurden ignoriert und das Oberlandesgericht Stuttgart falsch zitiert.
Das Urteil wurde heute noch nicht verkündet, es ist aber davon auszugehen, daß es gegen den Kreisverband ausfallen wird. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Berufung einlegen und schlußendlich das Verfahren zu unseren Gunsten entscheiden.
Wenn alle Stricke reißen, wird der Kreisverband auf Eröffnung eines Kontos klagen, dahingehend gibt es inzwischen auch höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten der NPD.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 16. Mai 2007
Im vergangenen Jahr kündigte die Ostseesparkasse dem Kreisverband Mecklenburg-Mitte das Konto. Nachdem in zweiter Instanz das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz durch uns gewonnen wurde, fand heute vor dem Rostocker Landgericht der erste ordentliche Verhandlungstermin statt.
Wieder hatte sich reichlich Presse eingefunden, die wohl morgen in gewohnter Weise über das Verfahren berichten wird. Schon vor Beginn der Verhandlung steckten die Richter und der Anwalt der Gegenseite die Köpfe zusammen.
Der Anwalt der Ostseesparkasse trug vor, daß bereits mit Abschluß des Girovertrages vereinbart wurde, daß wir als Kreisverband nicht das Recht hätten die Bezeichnung "Spendenkonto" zu verwenden. Dies war die erste unwahre Behauptung und sollte heute nicht die letzte gewesen sein. Ausführungen des Oberlandesgericht Rostock wurden ignoriert und das Oberlandesgericht Stuttgart falsch zitiert.
Das Urteil wurde heute noch nicht verkündet, es ist aber davon auszugehen, daß es gegen den Kreisverband ausfallen wird. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Berufung einlegen und schlußendlich das Verfahren zu unseren Gunsten entscheiden.
Wenn alle Stricke reißen, wird der Kreisverband auf Eröffnung eines Kontos klagen, dahingehend gibt es inzwischen auch höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten der NPD.